Recht der erneuerbaren Energien

Unsere Mandanten errichten Photovoltaik-Anlagen, sind Gesellschafter von Photovoltaik-Betreibergesellschaften oder investieren in Solarparks. Wir beraten bei Vertragsverhandlungen über die Errichtung von Aufdach- und Freilandphotovoltaik-Anlagen und erstellen für Sie alle notwendigen Verträge. Wir prüfen die Vorlage aller Voraussetzungen für die Erlangung der subventionierten EEG-Vergütung und unterstützen im Rahmen der Projektentwicklung bei der Einholung der erforderlichen Genehmigungen. Wir erstellen für unsere Mandanten alle weiteren zur Realisierung und Durchführung zivil- und gesellschaftsrechtlichen Verträge. Für unsere Mandanten machen wir schließlich insbesondere Ansprüche gegen Energieversorgungsunternehmen außergerichtlich und gerichtlich geltend.